Impressum

Allgemeine Daten

ESV Schwenger GmbH & Co.KG
Versicherungsmakler
Plieninger Straße 40 B
70567 Stuttgart

Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementär):
ESV Schwen­ger Ver­wal­tungs GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Christos Vardis
Amtsgericht Stuttgart HRB 25301

Telefon: +49 711 459602-0
E-Mail: info(at)esv-schwenger.de

AG Stuttgart: HRA 14239

§34d GewO

Berufsbezeichnung:
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland

Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) als Versicherungsmakler kann unter folgender Registrierungs-Nummer abgerufen werden:
D-LTIL-8MQ0V-63

Aufsichtsbehörde und zuständige Behörde für die Erlaubnis:
Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Telefon: +49 711 2005-0
http://www.stuttgart.ihk24.de

Die Eintragung kann wie folgt überprüft werden:
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon 0180-600-585-0 *
www.vermittlerregister.info
* 0,20 €/Anruf

Gemäß § 36 VSBG und § 17 Abs. 4 VersVermV teilen wir mit, dass wir verpflichtet und bereit sind an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Folgende Schlichtungsstellen können angerufen werden:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Europäische Kommission
Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
http://ec.europa.eu/consumers/odr

Berufsrechtliche Regelungen:

  • § 34 d Gewerbeordnung (GewO)
  • §§ 59 - 68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
  • Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

§34c GewO

Genehmigung nach § 34c GewO ist uns erteilt.

Zuständige Behörde für die Erlaubnis:

Berufsrechtliche Regelungen sind insbesondere:

  • § 34c Gewerbeordnung GewO
  • Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Gemäß § 36 VSBG und § 17 Abs. 4 VersVermV teilen wir mit, dass wir verpflichtet und bereit sind an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Folgende Schlichtungsstellen können angerufen werden:

Europäische Kommission
Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
http://ec.europa.eu/consumers/odr

Beschwerdemanagement

Beschwerden sind in Textform an die Geschäftsleitung zu richten und werden im Rahmen unseres Beschwerdemanagements unverzüglich bearbeitet.

Redaktionell-journalistische Inhalte

Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV für redaktionell-journalistische Inhalte:

Gabriele Hübner, Unterkonnersreuth 29, 95500 Heinersreuth
www.versicherungsmarkt.de gmbh

Transparenzverordnung

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.
Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 01. Januar 2023)

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung

Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen "Indikatoren" für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:

  • Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
  • Die Achtung der Menschenrechte
  • Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien.
Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

Bildnachweise

Lizenzen der verwendeten Bilder:
Manuela Klopsch - Fotolia.com
Camping (#182923696) von Lya_Cattel - iStockPhoto.com
Family vacation travel (#520667182) von Andrey Armyagov - shutterstock.com
Concentration de camping-car (#281199428) von guitou60 - stock.adobe.com/de
Family vacation travel RV, holiday trip in motorhome (#197869881) - stock.adobe.com/de

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Rund 25 Prozent der Arbeitnehmer eines Geburtsjahrganges wird im Laufe seines Arbeitslebens nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeitsfähig sein.
Soweit die Statistik.

Dass Sie davon überzeugt sind, nicht dazuzugehören, zeugt von Optimismus.